PLATZREGELN, HINWEISE & VERHALTENSRICHTLINIEN

DES GOLFCLUB MARHÖRDTS

A. Platzregeln im Golfclub Marhördt
Ergänzende Platzregeln des GC Marhördt - Grundsätzlich gilt die BWGV Hardcard

1. Aus (Regel 18.2)

1.1. Ausgrenzen sind durch weiße Pfosten und/oder weiße Linien gekennzeichnet.

1.2. Die Ausgrenze links und rechts Bahn 1 gilt sowohl für die Spielbahn 1 und 9.

1.3. Aus ist jenseits der bahn- bzw. platzwärtigen Kante des Weges/der Straße an folgenden Spielbahnen:

- Loch 2 und 7 links
- Loch 3 rechts

1.4. Alle die Bahn 9 umgebenden Straßen sind aus.

1.5. Die gesamte Länge der Straße zwischen Bahn 13 und 16 ist aus.

2. Penalty Areas (Regel 17.1)

Sind durch rote Pfosten gekennzeichnet, auch Gräben, Wasserabzugsgräben oder sonstige offene Wasserläufe (Wasser enthaltend oder nicht), insbesondere die nicht ausgepflockten Wasserabzugsgräben gehören dazu. Bezugspunkt der nicht ausgepflockten Wasserläufe oder Wasserabzugsgräben ist der jeweils höchste Punkt vor dem Gefälle.

Für die Penalty Area an Bahn 16 ist am linken Fairwayrand eine Drop Area eingerichtet. Diese gewährt eine weitere Drop Möglichkeit.

 

B. Hinweise

Entfernungsmarkierungen bis Anfang Grün:

100 Meter     - Pfosten mit einem Ring
150 Meter   - Pfosten mit zwei Ringen
200 Meter   - Pfosten mit drei Ringen


Abschläge:

Damen rot - CR 73,6 / Slope 133
Herren gelb - CR 71,7 / Slope 130

 

C. Verhaltensrichtlinien

für den täglichen Spielbetrieb, Wettspiele sowie Verbandsturniere.

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

1. Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

- Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker bzw. über das Vorgrün zu fahren.
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen und den Schläger oder den Rasen zu beschädigen.
- Einen Schläger in Richtung eines Golfbags zu werfen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe für Verstoß:

Eine Strafe für ein Fehlverhalten darf von den Mitspielern verhängt werden.

Erster Verstoß     - Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß  - Disqualifikation
Dritter Verstoß - Disqualifikation

 

2. Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

- Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
- Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
- Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers oder Zuschauers zu werfen.
- Andere Spieler absichtlich während des Schlags abzulenken.
- Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegen zu lassen.
- Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
- Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
 

Strafe für Verstoß

Eine Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt.

Erster Verstoß  - Disqualifikation

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Marhördt 18 - 74420 Oberrot


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